Mitarbeiterrabatte einfach nutzen

Mitarbeiterrabatte, die Sie Ihren Angestellten auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen einräumen, sind ein sehr beliebter geldwerter Vorteil. Die Kosten für das Unternehmen sind gering, es wirkt verkaufsfördernd und der Vorteil ist für die Mitarbeiter bis zu einem Gesamtwert von 1.080€ pro Jahr steuer- und abgabenfrei (§8 Abs. 3 EStG).

Entscheidend ist, dass diese Belegschaftsrabatte unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Bewertungsabschläge richtig berechnet, lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert sowie im Lohnkonto jedes Mitarbeiters geführt werden. Das stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen und kann für böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung sorgen.

Damit das nicht passiert, haben wir die Personalrabatt-App entwickelt.

Bis 31.12.2024 kostenlos

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Die Personalrabatt-App ist ab dem 01. Juli 2024 verfügbar. Registrieren Sie sich bis zum 31.05.2024 unverbindlich als Interessent und erhalten Sie als erster Zugang. Sie können die App dann bis zum 31.12.2024 kostenlos nutzen.

Nutzen Sie die Personalrabatt-App

Die Personalrabatt-App hilft Ihnen Mitarbeiterrabatte einfach und rechtssicher zu nutzen!

Ihre Vorteile

  • Lückenlose Dokumentation aller Mitarbeiterrabatte
  • Ermittlung der Bewertungsabschläge
  • Berechnung des geldwerten Vorteils je Mitarbeiter
  • Hinweis bei Überschreiten des 1.080 Euro-Freibetrages
  • Monatliche und jährliche Auswertungen
  • Exportfunktion für das Lohnkonto
  • Zugang und transparenten Überblick für jeden Mitarbeiter

Angebot sichern

Erklärvideo

Wie funktioniert die Personalrabatt-App?

1 Einrichtung

Alle Mitarbeiter werden im Verwaltungssystem hinterlegt und erhalten eine Rabatt-ID, die auf dem Mobilgerät mitgeführt werden kann. Falls gewünscht können auch Scheckkarten genutzt werden.

2 Buchung

Beim Personalkauf scannt der Kassierer die Rabatt-ID des Mitarbeiters mit der Buchungs-App und erfasst den Rechnungs- sowie Rabattbetrag.

3 Berechnung

Das System ermittelt den gesetzlich erlaubten Bewertungsabschlag, berechnet den geldwerten Vorteil und dokumentiert die Daten im Mitarbeiterkonto.

4 Auswertung

Die konsolidierten Daten stehen als Monats- und Jahresauswertungen zum Export und Übertrag in das Lohnkonto bereit.

Jetzt registrieren und kostenlos nutzen

Mit der Registrierung wird Ihre E-Mail in unser Aktions-Programm aufgenommen, sodass Sie unseren Dienst bis zum 31.12.2024 kostenlos verwenden können. Ihre Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Klick auf „kostenlos registrieren“ gestatten Sie uns, Sie über den Start und mögliche Änderungen per E-Mail zu informieren.

Um den Vorteil zu nutzen, müssen Sie die hier angegebene E-Mail auch für die spätere Nutzung Ihres Personalrabatt-Accounts verwenden.

Wenn Sie das Aktions-Angebot später nicht nutzen, werden die hier eingegebenen Daten wieder gelöscht.

Wenn Sie das Aktions-Angebot später nutzen, endet die Nutzung automatisch am 31.12.2024. Sie müssen nicht kündigen. Zur Fortsetzung der Nutzung werden Sie aufgefordert, Zahlungsinformationen zu hinterlegen.

Wie berechnet sich der Personalrabatt?

Ein durch den Arbeitgeber gewährter Rabatt ist als geldwerter Vorteil zu werten und somit grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gilt dies beim Mitarbeiterrabatt erst ab einem bestimmten Betrag. Der Fiskus gewährt nämlich einerseits einen pauschalen Bewertungsabschlag von 4% auf den Verkaufspreis, den Dritte bezahlen müssten. Zum anderen bleibt ein Freibetrag von 1.080 Euro pro Mitarbeiter und Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit. Nur der darüberhinausgehende Anteil muss versteuert werden.

Berechnungsbeispiel

Der Mitarbeiter kauft in einem Jahr in Summe für 6.000 Euro (Verkaufspreis) beim eigenen Arbeitgeber ein. Das Unternehmen gewährt einen Belegschaftsrabatt von 25%.

Verkaufspreis 6.000€
Bewertungsabschlag (4%) 240€
Personalrabatt (25%) 1.500€
Zahlbetrag (6.000€ - 1.500€) 4.500€
Geldwerter Vorteil (1.500€ - 240€) 1.260€
Steuerpflichtiger Anteil (1.260€ - 1.080€) 180€

Im Lohnkonto des Mitarbeiters ist für den Personaleinkauf in diesem Jahr ein Betrag von 1.260 Euro zu führen. Davon sind jedoch nur 180 Euro steuer- und abgabenpflichtig. Diese Berechnungen sind für alle Mitarbeiter inkl. der jeweiligen Abgabezeit und des Abgabeortes zu dokumentieren. Gerade bei mehrfachen Kaufvorgängen führt das zu einem enormen manuell Dokumentationsaufwand. Die Personalrabatt-App übernimmt die Berechnung und lückenlose Dokumentation.

Was ist beim Personalrabatt zu beachten

  • Der Personaleinkauf muss den Begünstigten wegen Ihres Arbeitsverhältnisses zufließen
  • Der Rabattfreibetrag gilt nur für Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen selbst herstellt oder vertreibt und am Markt verkauft. Für Leistungen, die überwiegend für die eigene Belegschaft bestimmt sind (bspw. Kantinenessen), gilt der Steuervorteil nicht.
  • Entsprechend fallen auch Betriebs- und Hilfsstoffe, die Unternehmen nicht überwiegend an fremde Personen verkaufen, nicht unter die Regelung des Mitarbeiterrabatts.

Die gesetzliche Grundlage für den Rabattfreibetrag findet sich im §8 Abs. 3 EStG:

Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, so gelten als deren Werte abweichend von Absatz 2 die um 4 Prozent geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Beispiele für gängige Mitarbeiterrabatte

Der Freibetrag von 1.080 Euro wird vom Fiskus regelmäßig für folgende Beispiele akzeptiert (keine abschließende Aufzählung):

  • Kostenlose/günstigere Bewirtung der Beschäftigten in der Gastronomie
  • Preisnachlass auf Handwerksleistungen für Mitarbeiter im Handwerksbetrieb
  • Mitarbeiterrabatt auf Produkte im Einzelhandel
  • Reduzierter Preis auf Möbel für Arbeitnehmer im Einrichtungshaus

Bitte besprechen Sie die Umsetzung des Mitarbeiterrabatts in Ihrem Unternehmen zuvor mit Ihrem Steuerberater und informieren Sie ihn über den Einsatz der Personalrabatt-App. Üblicherweise befürworten und unterstützen Steuerberater den Einsatz.